Lohnabrechnung vorbereiten und exportieren
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Einmalig: Abrechnungszeitraum und DATEV-Kennungen hinterlegen
Einstellungen → „Lohn, Lohnarten & Zuschläge“. Trage dort „DATEV Beraternr.“ und „DATEV Mandantennr.“ ein — beide bekommst du von deinem Steuerbüro. Darunter stellst du den Stichtag ein: „Stichtag 15.“ bedeutet, dass vom 16. des Vormonats bis zum 15. abgerechnet wird. Ohne Stichtag rechnet Takt im Kalendermonat.
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Zeitraum wählen
Öffne Lohn. Oben rechts stellst du entweder den „Abrechnungsmonat“ ein — dann gilt automatisch dein Stichtag — oder du gibst unter „oder Zeitraum“ ein freies Von/Bis an und klickst „Anwenden“.
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Die Übersicht prüfen
Die Liste zeigt je Person Stunden, Soll, Saldo, Grundlohn, Zuschläge und Gesamt. Weist Takt oben auf einen unterschrittenen Mindestlohn hin, kläre das zuerst — nach dem Export ist es Mehrarbeit für alle. Darunter siehst du das Minijob-Budget und die Meldungen fürs Steuerbüro (geänderte Stammdaten, SFN-Stunden, Sonderbezüge).
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Format wählen und herunterladen
„DATEV-CSV“ ist die Datei für den Import bei DATEV Lohn und Gehalt. „CSV (lesbar)“ enthält dieselben Zahlen mit Spaltenüberschriften und ausgeschriebenen Lohnart-Namen — für Lexware, Addison oder einfach zum Nachrechnen in Excel. „Lohnjournal (PDF)“ ist die druckbare Fassung zum Ablegen oder Mitschicken.
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Stammdaten mitschicken, wenn sich etwas geändert hat
Neue Anschrift, neue Bankverbindung, geänderte Steuerklasse: Über „Stammdaten-CSV“ gibst du alle Personen weiter, über „nur Änderungen“ ausschließlich das, was seit der letzten Übergabe neu ist. Letzteres ist im laufenden Betrieb der übliche Weg.
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Beim ersten Mal: Anleitung ans Steuerbüro geben
Hinter „DATEV-Anleitung“ liegt eine Seite, die erklärt, wie der Import einmalig eingerichtet wird und welche Spalte in welches DATEV-Feld gehört. Schick den Link deinem Steuerbüro — das erspart die Rückfragen beim ersten Lauf.
Wer rechnet was?
Takt liefert Stunden, Zuschläge und Stammdaten. Die Lohnbuchhaltung rechnet daraus Steuer, Sozialabgaben und Nettolohn. Diese Trennung ist gewollt: Lohnabrechnung ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, und die Zahlen deines Steuerbüros bleiben die maßgeblichen. Fachliche Hintergründe zu Zuschlägen, Minijob-Grenze und Arbeitszeit findest du im Ratgeber.
Häufige Fragen
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