Zuschlagsrechner: Nacht-, Sonntag- & Feiertagszuschlag berechnen
Berechne die steuerfreien SFN-Zuschläge nach § 3b EStG für eine Schicht — taggenau, auch über Mitternacht. Gib Grundlohn, Datum und Uhrzeiten ein.
Grundlohn, Datum und Uhrzeiten eingeben — der steuerfreie Zuschlag wird sofort berechnet.
Taggenaue Berechnung nach § 3b EStG (Nacht 25 %, Nacht 0–4 Uhr 40 %, Sonntag 50 %, Feiertag 125 %), über Mitternacht korrekt aufgeteilt. Ohne Gewähr — die verbindliche Abrechnung erfolgt über die Lohnbuchhaltung.
So funktionieren SFN-Zuschläge (§ 3b EStG)
Für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit darf der Arbeitgeber steuerfreie Zuschläge zahlen. Grundlage ist der Grundlohn (höchstens 50 €/Std.). Die Sätze:
| Art der Arbeit | Zeitfenster | Steuerfrei |
|---|---|---|
| Nachtarbeit | 20:00–06:00 Uhr | 25 % |
| Nachtarbeit (vor 0 Uhr begonnen) | 00:00–04:00 Uhr | 40 % |
| Sonntagsarbeit | 0:00–24:00 Uhr (§ 3b: bis 4 Uhr Montag fortlaufend) | 50 % |
| Feiertagsarbeit | gesetzlicher Feiertag | 125 % |
| 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1.5. | besondere Tage | 150 % |
Nacht- und Sonntags-/Feiertagszuschläge lassen sich kombinieren; fällt ein Sonntag auf einen Feiertag, gilt nur der höhere Satz. Beginnt die Arbeit vor 0 Uhr, gelten die Stunden von 0 bis 4 Uhr des Folgetags noch als Nacht- (40 %) bzw. Sonntags-/Feiertagsarbeit (Fortführung nach § 3b Abs. 3).
Sätze, Kombinationen und Rechenbeispiele über Mitternacht — ausführlich erklärt.
Takt rechnet die §3b-Zuschläge taggenau aus den erfassten Zeiten und exportiert sie für die Kanzlei.
Auch nützlich: Minijob-Stunden-Rechner und Urlaubsanspruch-Rechner.
Häufige Fragen
Zuschläge automatisch statt per Hand
Takt erfasst die Arbeitszeit, teilt Nacht/Sonntag/Feiertag taggenau nach §3b auf und exportiert alles für die Lohnbuchhaltung.
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