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Zuschlagsrechner: Nacht-, Sonntag- & Feiertagszuschlag berechnen

Berechne die steuerfreien SFN-Zuschläge nach § 3b EStG für eine Schicht — taggenau, auch über Mitternacht. Gib Grundlohn, Datum und Uhrzeiten ein.

Grundlohn, Datum und Uhrzeiten eingeben — der steuerfreie Zuschlag wird sofort berechnet.

Taggenaue Berechnung nach § 3b EStG (Nacht 25 %, Nacht 0–4 Uhr 40 %, Sonntag 50 %, Feiertag 125 %), über Mitternacht korrekt aufgeteilt. Ohne Gewähr — die verbindliche Abrechnung erfolgt über die Lohnbuchhaltung.

So funktionieren SFN-Zuschläge (§ 3b EStG)

Für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit darf der Arbeitgeber steuerfreie Zuschläge zahlen. Grundlage ist der Grundlohn (höchstens 50 €/Std.). Die Sätze:

Art der ArbeitZeitfensterSteuerfrei
Nachtarbeit20:00–06:00 Uhr25 %
Nachtarbeit (vor 0 Uhr begonnen)00:00–04:00 Uhr40 %
Sonntagsarbeit0:00–24:00 Uhr (§ 3b: bis 4 Uhr Montag fortlaufend)50 %
Feiertagsarbeitgesetzlicher Feiertag125 %
24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1.5.besondere Tage150 %

Nacht- und Sonntags-/Feiertagszuschläge lassen sich kombinieren; fällt ein Sonntag auf einen Feiertag, gilt nur der höhere Satz. Beginnt die Arbeit vor 0 Uhr, gelten die Stunden von 0 bis 4 Uhr des Folgetags noch als Nacht- (40 %) bzw. Sonntags-/Feiertagsarbeit (Fortführung nach § 3b Abs. 3).

Auch nützlich: Minijob-Stunden-Rechner und Urlaubsanspruch-Rechner.

Häufige Fragen

Zuschläge automatisch statt per Hand

Takt erfasst die Arbeitszeit, teilt Nacht/Sonntag/Feiertag taggenau nach §3b auf und exportiert alles für die Lohnbuchhaltung.

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