Krankmeldung in der Gastronomie: eAU, Entgeltfortzahlung, Vertretung

Ein Ausfall am Freitagabend trifft die Gastronomie besonders hart. Was Beschäftigte melden müssen, wie die elektronische AU läuft, wie lange der Betrieb zahlt — und wie du die offene Schicht schnell wieder besetzt.

Von Patrick, Gründer von Takt Stand: 24. Juli 2026 6 Min. Lesezeit

Krankheit lässt sich nicht planen — der Umgang damit schon. Zwei Regelwerke sind wichtig: die Melde- und Nachweispflicht der Beschäftigten und die Entgeltfortzahlung durch den Betrieb. Beide stehen im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).

Anzeigen und nachweisen: die zwei Pflichten

Wer krank ist, muss zweierlei tun. Erstens unverzüglich Bescheid geben — also vor Schichtbeginn, nicht irgendwann am Tag. Zweitens die Arbeitsunfähigkeit nachweisen lassen: Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist spätestens am vierten Tag eine ärztliche Feststellung nötig. Der Arbeitgeber darf das Attest aber auch schon ab dem ersten Tag verlangen — pauschal im Arbeitsvertrag oder im Einzelfall.

Gerade in der Gastronomie ist die frühe Krankmeldung entscheidend: Je eher der Ausfall bekannt ist, desto eher lässt sich die Schicht neu besetzen. Halte den Meldeweg für alle klar fest.

Die elektronische AU (eAU)

Seit 2023 läuft der Nachweis für gesetzlich Versicherte elektronisch: Die Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse, und der Betrieb ruft sie dort digital ab. Für die Beschäftigten heißt das: kein „gelber Schein“ mehr zum Abgeben — aber die Pflicht, zum Arzt zu gehen, die AU feststellen zu lassen und sich rechtzeitig krankzumelden, bleibt.

Die Meldung an den Betrieb ersetzt der Abruf nicht: Ob jemand kommt oder nicht, muss weiterhin aktiv mitgeteilt werden. Nur der Papiernachweis entfällt.

Entgeltfortzahlung: sechs Wochen

Ist jemand unverschuldet arbeitsunfähig, zahlt der Betrieb bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) das volle Arbeitsentgelt weiter (§ 3 EntgFG). Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen ununterbrochen. Nach den sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.

Bei einer Fortsetzungserkrankung — derselben Krankheit — werden frühere Ausfallzeiten angerechnet; der Sechs-Wochen-Zeitraum beginnt nicht bei jedem Rückfall neu. Erst nach längeren beschwerdefreien Zeiträumen entsteht ein neuer Anspruch.

Gilt das auch für Minijobber?

Ja — die Entgeltfortzahlung gilt unabhängig vom Umfang der Beschäftigung, also auch für Minijobber und Teilzeitkräfte. Damit das kleine Betriebe nicht überlastet, gibt es das U1-Umlageverfahren: Über die Minijob-Zentrale bzw. die Krankenkasse bekommt der Betrieb einen Großteil der fortgezahlten Beträge erstattet. Wichtig ist, dass die Ausfalltage und der Verdienst sauber dokumentiert sind.

Der offene Dienst: Ausfall auffangen

Die rechtliche Seite ist das eine — die praktische das andere: Freitagabend fehlt eine Servicekraft, und das Telefon glüht. Was den Unterschied macht:

  • Krankmeldung an einem Ort, nicht verteilt über WhatsApp, SMS und Zuruf.
  • Offene Schicht sofort sichtbar, damit klar ist, was zu besetzen ist.
  • Gezielt anfragen, wer verfügbar ist und einspringen darf — statt reihum zu telefonieren.

In Takt meldet sich das Team krank, die betroffene Schicht wird als offen markiert und geht an alle, die einspringen können — wer zusagt, steht sofort im Plan. Der Ausfall bleibt dokumentiert und fließt in die Lohn-Vorbereitung.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum genannten Datum nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung deines konkreten Einzelfalls wende dich bitte an deine Steuerkanzlei oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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